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Laufzeit & Bedingungen

                   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SF-Filter AG

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der SF-Filter AG, nachstehend «SF-Filter» genannt

 

1. Geltungsbereich


Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Dienstleistungen in der Schweiz und FL gelten ausschliesslich die nachstehenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB». Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.

 

2. Angebot

Offerten sowie Abbildungen, Material- und Massangaben in Prospekten und Katalogen sind unverbindlich. Offerten ohne Gültigkeitsdauer verstehen sich freibleibend. Ist in einer Offerte eine Gültigkeitsdauer vermerkt, so ist das Angebot so lange verbindlich, als die Bestellung innerhalb dieser Frist bei uns eintrifft. 

 

3. Bestellung/Lieferfristen

Alle mündlichen und schriftlichen Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von der «SFFilter» entweder geliefert oder bestätigt wurden. Die «SF-Filter» ist jederzeit – je nach

Verfügbarkeit der Ware – zu Teillieferungen berechtigt. Annullationen und

Schadenersatzforderungen bei allfälligen Lieferverzögerungen oder gänzlich ausgebliebener Lieferung sind nicht zulässig.

 

4. Preise

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten grundsätzlich die am Bestelltag gültigen Preise. «SFFilter» behält sich ausdrücklich die jederzeitige Anpassung der Preise vor. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Transport-, Nachnahmekosten. Die Mehrkosten für Sonderwünsche gehen zu Lasten des Bestellers. Für Aufträge unter dem

Für Bestellungen unter dem Mindestbestellwert von € 50.- erheben wir einen Mindermengenzuschlag zzgl. MwSt.

 

5. Versand

Die Lieferung erfolgt ab Bachenbülach. Bei allen Lieferungen trägt der Kunde das Transportrisiko. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab unserem Lager auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen. «SF-Filter» kann Lieferungen verweigern, wenn gegenüber dem Kunden offene, fällige Forderungen bestehen.

 

6. Muster-, Probe- oder Ansichtssendungen

Muster-, Probe- und Ansichtssendungen werden grundsätzlich verrechnet. Ausgenommen bleiben Sondervereinbarungen. Bei Rücksendung innerhalb von 2 Monaten wird, je nach Zustand der retournierten Ware, eine entsprechende Gutschrift erteilt.

 

7. Zahlung 

Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne jeden Abzug, zahlbar. Die Ausnahme bilden schriftlich getroffene Sondervereinbarungen. Für Anlagen ab Fr. 30'000.– netto gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen des VSM (Verein Schweizerischer Maschinen-

Industrieller): Ein Drittel Anzahlung innerhalb eines Monats nach Eingang der

Auftragsbestätigung beim Besteller – ein Drittel bei Ablauf von zwei Dritteln der Lieferfrist – der

Restbetrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft durch den

Lieferanten. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen 

                         

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SF-Filter AG

 

 

Zustimmung von «SF-Filter». Sämtliche gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen 

Bezahlung Eigentum der «SF-Filter».Der Rückbehalt, die Verrechnung oder eine Kürzung von  Zahlungen infolge einer Mängelrüge, Lieferverzögerung oder einer von uns nicht anerkannten Gegenforderung sind nicht zulässig.

 

8. Mängelrügen 

Mängelrügen und Reklamationen durch den Besteller haben sofort, jedoch spätestens innert 8 Tagen, nach Empfang der Ware beim Lieferanten zu erfolgen.

 

9. Garantie/Gewährleistung 

Die Garantiefrist beträgt 12 Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Die

Gewährleistungspflicht wird hinfällig bei Schäden infolge Nichtbeachtung oder Nichtausführung von Wartungs- und Kontrollarbeiten oder bei Mängeln, die auf unsachgemässe Lagerung, Missachtung der Betriebsvorschriften, falsche Bedienung, übermässige Beanspruchung, ungenügende Wartung, natürliche Korrosion und/oder andere Gründe zurückzuführen sind. Auch für Folgeschäden jeglicher Art kann die «SF-Filter» nicht behaftet werden. Mobilfiltration: «SF-Filter» garantiert für die Qualität aller durch sie gelieferten Filter und haftet im Rahmen der

massgebenden gesetzlichen Bestimmungen für Motorschäden, sofern die alleinige


Defektursache nachweislich bei einem von «SF-Filter» gelieferten Filter liegt. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von «SFFilter» Reparaturarbeiten an der Ware vornimmt. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von «SF-Filter» durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ausser in Fällen, in denen der Besteller oder ein Dritter von «SF-Filter» schriftlich zur Vornahme der Instandstellung ermächtigt oder beauftragt wurde, besteht für den Lieferanten keine Pflicht zur Übernahme der Ein- und

Ausbaukosten. Werden Anweisungen oder Instruktionen von «SF-Filter» durch den Besteller oder

Dritte mangelhaft ausgeführt, ist jegliche Haftung des Lieferanten ausgeschlossen. Allfällige Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden und/oder der beanstandete Filter inklusive der ersetzten Ersatzeile innert 8 Tagen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Industriefiltration: Für Industriefilter, Maschinen und Anlagen gelten die Garantiebestimmungen des VSM (Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller).

 

10. Warenrücknahme 

Der Besteller hat keinen Anspruch auf Rückgabe der von uns ordnungsgemäss gelieferten

Waren. Eine Rückgabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Es werden nur Waren und Verpackungen in einwandfreiem Zustand zurückgenommen. Für den Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsaufwand wird ein Abzug verrechnet.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Bülach. «SF-Filter» behält sich jedoch das Recht vor, ihre Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Es gilt Schweizerisches Recht. Massgebend ist die deutsche Fassung der AGB.